Anwaltliche Werbung erlaubt nur Hinweise auf erworbene Fachanwaltsbezeichnungen sowie Teilbereiche der Berufstätigkeit. Letztere darf nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann.
Wer erfolgreich eine Zusatzausbildung und mindestens dreijährige Erfahrung auf einem Rechtsgebiet aufweisen kann, darf nach Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer eine (insgesamt max. drei) Fachanwaltsbezeichnung(en) führen. Für jede Fachanwaltsqualifikation müssen jährlich 15 Stunden Fortbildungen absolviert und nachgewiesen werden.
Fachanwälte gibt es inzwischen u.a. für die Bereiche Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Transport- und Speditionsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht und einige mehr.
Auch wir betreiben in unserer Kanzlei, die als breit gefächerte Allgemeinkanzlei mit Mandaten aus nahezu allen Rechtsgebieten begonnen hat, inzwischen eine ausgeprägte Spezialisierung.
Deshalb bearbeiten wir neben den klassischen Anwaltsdomänen wie z.B. Vertragsrecht und Immobilienrecht überwiegend Mandate aus den Bereichen Familien- und Erbrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht.
Fragen Sie uns, wenn Sie ein Rechtsproblem haben, ob wir Ihnen weiterhelfen können. Anderenfalls empfehlen wir gerne einen kompetenten Kollegen oder eine Kollegin, wenn Ihr Fall nicht zu unserem Arbeitsbereich zählt.